Du planst ein Jüngerschaftsschulen Programm oder eine DTS mit YWAM zu machen und du und deine Eltern fragen sich wie es mit dem Kindergeld aussieht?
Es ist möglich während einer Jüngerschaftsschule weiterhin Kindergeld zu beziehen 🥳 Vor ein paar Jahre hat ein deutsches Gericht entschieden, dass eine Jüngerschaftsschule als Ausbildung gilt. Du kannst das Urteil anschauen, falls du dich für sowas interessierst.
Egal ob du deine DTS in Deutschland oder im Ausland machst, es besteht die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen. Voraussetzung ist natürlich, dass du unter 25 Jahre alt bist.
Wir helfen dir gerne weiter die richtigen Dokumente zusammenzustellen.
Da einige Dokumente schulspezifisch sind, bräuchtest du Hilfe von deinen Schulleitern oder Zentren.
Mit etwas Hilfe ist das aber eigentlich unkompliziert.
Du kannst alles selber sammeln oder direkt diesen Guide herunterladen.
Der Guide macht es einfacher, da wir dort alle nötigen Vorlagen und Dokumente zusammengestellt haben, die die Familienkasse braucht.
1 Haufe. (2012). Kindergeld: Besuch einer Jüngerschaftsschule ist Berufsausbildung (FG). Abgerufen von https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/kindergeld-besuch-einer-juengerschaftsschule-ist-berufsausbildung_166_74428.html